Spenden & Zustiftungen

Geldbeträge oder sonstige Vermögensgegenstände von Bürgerinnen und Bürgern werden von der Stiftung gerne entgegengenommen. Sie werden im Sinne der Satzung der Stiftung, auf Wunsch des Gebers, entweder dem Grundstockvermögen zugeführt oder als Spenden sofort verwendet.

Spenden & Zustiftungen für die Region

Die von der Stiftungsaufsicht anerkannte Satzung der Raiffeisenstiftung Baisweil-Eggenthal-Friesenried lässt Zustiftungen zu (§ 4 Abs. 2). Zustiftungen sind Leistungen in das bereits vorhandene Grundstockvermögen. Sie sind Schenkungen und erfolgen ohne eigenen Stiftungszweck, aber zur Erfüllung des bereits vorhandenen Stiftungszwecks der Raiffeisenstiftung. Sollte eine Zustiftung beabsichtigt sein, empfiehlt sich vorab eine Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, da dieser die Zustiftung annehmen muss.

Die Raiffeisenstiftung Baisweil-Eggenthal-Friesenried nimmt auch jederzeit gerne Spenden entgegen. Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die je nach Zielrichtung des Spenders dem Grundstockvermögen oder der direkten Verwendung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zufließen. Soweit der Spender keine ausdrücklichen Regelungen vornimmt, wird die eingehende Spende den zeitnah zu verwendenden Mitteln zugeordnet.

Die Raiffeisenstiftung Baisweil-Eggenthal-Friesenried ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz anerkannte Körperschaft und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes berechtigt.

Für Spenden gilt folgende Bankverbindung:

Raiffeisenbank Baisweil-Eggenthal-Friesenried eG

Kontonummer: 30007

BLZ: 733 698 71

IBAN: DE68 7336 9871 0000 0300 07

BIC: GENODEF1EGB